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Rechtsanwalt Dr. Florian Körber
Rechtsanwalt Dr. Florian Körber

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Recht des Handelsvertreters ist im Handelsgesetzbuch in den §§ 84 bis 92 geregelt.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht vertrete ich zielgerichtet und erfolgsorientiert Ihre Interessen auf diesem Gebiet, sei es bei den

Pflichten des Handelsvertreters, insbesondere:

  • Pflicht zur Wettbewerbsenthaltung
  • Bemühungs- und Benachrichtigungspflicht, § 86 HGB
  • Geheimhaltungspflicht, § 90 HGB

aber auch bei den Rechten des Handelsvertreters, insbesondere

  • Recht auf Unterlagen etc., § 86a HGB
  • Provisionsanspruch, § 87 HGB
  • Buchauszugsanspruch, § 87c HGB
  • Aufwendungsersatz, § 87d HGB
  • Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB

Wir unterstützen Sie beim Vertragsabschluss und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, gerichtlich und außergerichtlich.

Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können wir Ihnen alle Leistungen aus einer Hand bieten, wie auch bei der Unterstützung zur Fertigung und Prüfung des Buchauszugsanspruchs.

Leitbild für unsere Tätigkeit ist stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:

Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Nähere Informationen zu Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach erhalten Sie unter

https://dr-carl-partner.de/

Ihr

Dr. Florian Körber, Rechtsanwalt – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht